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Mietrecht / Pachtrecht / Landpacht

Mieter und Vermieter berate ich in allen Fragen zu Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht, sonstigem Mietrecht und Pachtrecht einschließlich Landpacht.

Eine Wohnung oder ein Haus – sie bilden den familiär-häuslichen und damit den höchstpersönlichen Bereich einer Person. Dies gilt gleichermaßen für diejenigen, die in den „eigenen vier Wänden“ wohnen, wie auch für die weit über 50 Prozent deutscher Haushalte, die fremdes Eigentum gegen Zahlung einer Miete nutzen.

Oft ist das Verhältnis zwischen dem, der die Wohnimmobilie zur Nutzung einem anderen überlässt, also dem Vermieter, und dem, der diese in Anspruch nimmt (Mieter), ein Spannungsverhältnis, da hier widerstreitende Interessen aufeinanderstoßen. Einerseits will der Mieter möglichst preiswerten und qualitativen Wohnraum erlangen, während für den Vermieter in der Regel der Rentabilitätsfaktor im Vordergrund steht. Folglich münden die konfliktträchtigen Relationen zwischen Mietern und Vermietern nicht selten in Rechtsstreitigkeiten, die erst durch die Gerichte entschieden werden müssen. Daraus wird deutlich, welch herausragende Bedeutung für das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft dem Mietrecht zukommt. Es ist aber auch ein recht umfangreiches Rechtsgebiet, da neben den gesetzlichen Regelungen die umfangreiche Rechtsprechung zu beachten ist. Spezielle Rechtskenntnisse sind daher unumgänglich und anwaltlicher Rat ist sehr zu empfehlen, wenn man die eingetretene Konfliktsituation oder eine Rechtsfrage juristisch korrekt bewerten und eine adäquate Lösung finden will.

Bei Ihren miet- oder pachtrechtlichen Fragen und Problemen setze ich in meiner anwaltlichen Tätigkeit auf diesen Rechtsgebieten zunächst auf eine außergerichtliche Streitbeilegung, aber ich vertrete Sie auch selbstverständlich vor den zuständigen Gerichten, um Ihre Rechte als Mieter bzw. Vermieter durchzusetzen.

  • Gern berate ich Sie und helfe Ihnen mit meinem juristischen Rat u.a. bei folgenden miet- und pachtrechtlichen Anliegen:
  • Miet- oder Pachtverträge erfolgreich auszuhandeln, zu erstellen oder rechtlich zu überprüfen
  • Kündigungen, auch die sog. Eigenbedarfskündigung rechtsfehlerfrei zu gestalten oder zu überprüfen
  • Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung zu erheben oder zu überprüfen
  • Widerspruch gegen eine unwirksame Kündigung einzulegen
  • Räumungsklagen zu erheben oder abzuwehren
  • Schadensersatzforderungen (gegen Mieter oder gegen Vermieter) geltend zu machen,
  • Mietmängel anzuzeigen und Mietminderung geltend zu machen sowie
  • Kautionen zurückzufordern oder mit Schadensersatz- u.a. Ansprüchen aufzurechnen.
  • streitschlichtende Gespräche zu führen durch Mediation

Rechtsberatung in Sachen Landpachtverträge

Eine Vielzahl von Besonderheiten gilt für Pachtverträge in der Landwirtschaft. Außer den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind hierbei u.a. auch die Bestimmungen des Landpachtverkehrsgesetzes sowie die hierzu umfangreiche Rechtsprechung zu beachten.

Gern helfe ich Ihnen bei typischen und untypischen Problemfällen, die bei der Pacht von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken auftreten können und auf die man besonders achten sollte. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung, Änderung, Anpassung oder Kündigung von Landpachtverträgen, wie auch für viele andere Konstellationen.

Bei allen Fragen aus dem Bereich des Miet- und Pachtrechts können Sie gern von meiner Fachkompetenz profitieren und meine fachkundige Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen!